Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie benötigt mindestens zwei Gesellschafter. Diese verpflichten sich durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gegenseitig, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist die Grundform der Personenhandelsgesellschaft. Die OHG benötigt mindestens zwei Gesellschafter, die sich zusammenschließen, um unter einem gemeinsamen Namen (Firma) ein gemeinsames Handelsgewerbe zu betreiben. Bei der OHG haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die KG besteht aus mindestens einem persönlich und unbegrenzt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist).
Der eingetragene Verein (e.V.) ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Vereinigung natürlicher und/oder juristischer Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks (Vereinszweck). Beim Verein handelt es sich um eine rechtlich anerkannte Organisation, die im Vereinsregister eingetragen wird und dadurch eigene Rechte und Pflichten erhält. Struktur und Aufgaben eines Vereins werden durch die Vereinssatzung festgelegt.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform für juristische Personen des Privatrechts. Die GmbH ist die beliebteste und am weitesten verbreitete Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften, da sie geringe (formelle und kapitalbezogene) Anforderungen an die Gründung stellt und eine große Gestaltungsfreiheit für die innere Organisation der Gesellschaft einräumt. Bei der GmbH wird die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt wird.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Bei der UG handelt es sich im Wesentlichen um eine GmbH, die jedoch ein geringeres Mindeststammkapital erfordert.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine durch das Aktienrecht geregelte juristische Person des Privatrechts. Bei der AG handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die AG unterliegt strengeren Regelungsvorgaben als andere Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH), was einen höheren administrativen Aufwand bedingt. Diese Unternehmensform eignet sich besonders für Unternehmen mit großem Kapitalbedarf.
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mindestens drei natürlichen und/oder juristischen Personen. Ziel der Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Genossenschaften orientieren sich an den Leitprinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung.
Bei der rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts handelt es sich um eine staatlich anerkannte Einrichtung, die mit Hilfe eines gestifteten Vermögens einen vom Stifter festgelegten (häufig gemeinnützigen) Zweck verfolgt. Stiftungen verfügen über keine mitgliedschaftliche Struktur. Vielmehr stellen sie eine dauerhaft selbständige Vermögensmasse dar.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die Grundform der Personengesellschaft. Sie benötigt mindestens zwei Gesellschafter. Diese verpflichten sich durch Abschluss eines Gesellschaftsvertrags gegenseitig, einen gemeinsamen Zweck zu verfolgen.
Die offene Handelsgesellschaft (OHG) ist die Grundform der Personenhandelsgesellschaft. Die OHG benötigt mindestens zwei Gesellschafter, die sich zusammenschließen, um unter einem gemeinsamen Namen (Firma) ein gemeinsames Handelsgewerbe zu betreiben. Bei der OHG haften alle Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und solidarisch mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, in der sich mindestens zwei Gesellschafter zusammengeschlossen haben, um unter einer gemeinsamen Firma ein Handelsgewerbe zu betreiben. Die KG besteht aus mindestens einem persönlich und unbegrenzt haftenden Gesellschafter (Komplementär) und mindestens einem beschränkt haftenden Gesellschafter (Kommanditist).
Der eingetragene Verein (e.V.) ist eine freiwillige, auf Dauer angelegte Vereinigung natürlicher und/oder juristischer Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks (Vereinszweck). Beim Verein handelt es sich um eine rechtlich anerkannte Organisation, die im Vereinsregister eingetragen wird und dadurch eigene Rechte und Pflichten erhält. Struktur und Aufgaben eines Vereins werden durch die Vereinssatzung festgelegt.
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Rechtsform für juristische Personen des Privatrechts. Die GmbH ist die beliebteste und am weitesten verbreitete Rechtsform unter den Kapitalgesellschaften, da sie geringe (formelle und kapitalbezogene) Anforderungen an die Gründung stellt und eine große Gestaltungsfreiheit für die innere Organisation der Gesellschaft einräumt. Bei der GmbH wird die Haftung auf das Geschäftsvermögen beschränkt, wodurch das Privatvermögen der Gesellschafter geschützt wird.
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, ist eine deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Bei der UG handelt es sich im Wesentlichen um eine GmbH, die jedoch ein geringeres Mindeststammkapital erfordert.
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine durch das Aktienrecht geregelte juristische Person des Privatrechts. Bei der AG handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Aktien zerlegt ist. Die AG unterliegt strengeren Regelungsvorgaben als andere Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH), was einen höheren administrativen Aufwand bedingt. Diese Unternehmensform eignet sich besonders für Unternehmen mit großem Kapitalbedarf.
Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von mindestens drei natürlichen und/oder juristischen Personen. Ziel der Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Belange ihrer Mitglieder durch einen gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Genossenschaften orientieren sich an den Leitprinzipien der Hilfe zur Selbsthilfe, der Selbstverantwortung und der Selbstverwaltung.
Bei der rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts handelt es sich um eine staatlich anerkannte Einrichtung, die mit Hilfe eines gestifteten Vermögens einen vom Stifter festgelegten (häufig gemeinnützigen) Zweck verfolgt. Stiftungen verfügen über keine mitgliedschaftliche Struktur. Vielmehr stellen sie eine dauerhaft selbständige Vermögensmasse dar.